
Freistellungsbescheinigung
Die Freistellung vom Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EstG wurde bis zum 02.01.2021 verlängert. Das Dokument kann im Download-Bereich angesehen und heruntergeladen werden.
für Ostwestfalen-Lippe, der nicht nur vertreibt.
Die Freistellung vom Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EstG wurde bis zum 02.01.2021 verlängert. Das Dokument kann im Download-Bereich angesehen und heruntergeladen werden.