FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bitte wählen Sie ein Themengebiet aus:


  • Frage: Schlüsselbestellung, ich bin Mieter einer Wohnung und brauche einen weiteren Schlüssel zu meiner Wohnung

    Handelt es sich hier um eine Schliessanlage mit Sicherungsschein, benötigen wir eine schriftliche Bestellung (per Fax) vom Eigentümer oder vom Hausverwalter. Diese Bestellung muss die Schliessanlagennummer, die Schlüsselnummer und die Anzahl der bestellten Schlüssel enthalten. Falls der Mieter die Schlüssel bezahlen soll, so sind diese bei Abholung unter Vorlage des Personalausweises bar zu bezahlen.

  • Frage: Ich bin Eigentümer einer Wohnung, woher weiss ich wieviel Schlüssel mein Mieter im Umlauf hat.

    Handelt es sich hier um eine Schliessanlage mit Sicherungsschein erhält der Eigentümer bzw. Verwalter eine Bescheinigung “Schlüsselübergabe”. Dort sind die Schliessanlage, Schlüsselnummer und die Anzahl der neu bestellten Schlüssel aufgeführt. Bezahlt der Eigentümer die neuen Schlüssel erhält er eine Rechnung. Sofern die Sicherungskarte bei uns hinterlegt ist, können wir jederzeit ein Schlüsselverzeichnis erstellen.

  • Frage: Garagentorbestellung, eine Garage wird neu gebaut. Sollte das Tor schon vorher bestellt werden?

  • Frage: Kann man ein vorhandenes Garagentor nachträglich mit einem Antrieb ausstatten?

    Die Höhe des Sturzes ist von Tor zu Tor unterschiedlich. Eine eindeutige Aussage ist daher von unseren Aussendienstmitarbeitern vor Ort zu erwarten - Es kann unter Umständen auch mit Hilfsmitteln gearbeitet werden. Setzten Sie sich deshalb bitte mit unserem Vertrieb in Verbindung.

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